Zahlungstermine


Hier finden Sie die Fälligkeits- und Zahlungstermine aller Mitgliedsgemeinden.

Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung. Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht.

 

Gewerbesteuer und Grundsteuer

  • erste Vorauszahlung fällig am: 15.02.
  • zweite Vorauszahlung fällig am: 15.05.
  • dritte Vorauszahlung fällig am: 15.08.
  • vierte Vorauszahlung fällig am: 15.11.

 

Wasserverbrauchs- und Kanalgebühren

  • erste Vorauszahlung fällig am: 15.05.
  • zweite Vorauszahlung fällig am: 15.08.
  • dritte Vorauszahlung fällig am: 15.11.

 

Hundesteuer

  • jährliche Zahlung fällig am: 01.04.