Hier finden Sie die Fälligkeits- und Zahlungstermine aller Mitgliedsgemeinden.
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung. Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Gewerbesteuer und Grundsteuer
- erste Vorauszahlung fällig am: 15.02.
- zweite Vorauszahlung fällig am: 15.05.
- dritte Vorauszahlung fällig am: 15.08.
- vierte Vorauszahlung fällig am: 15.11.
Wasserverbrauchs- und Kanalgebühren
- erste Vorauszahlung fällig am: 15.05.
- zweite Vorauszahlung fällig am: 15.08.
- dritte Vorauszahlung fällig am: 15.11.
Hundesteuer
- jährliche Zahlung fällig am: 01.04.